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News zum Coronavirus

Ein erstes Ampel-Update

Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Welche Gesetze kommen sollen, was der Zentralverband kritisiert und wofür wir uns stark machen.

Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Eine Übersicht und erste Bewertung der Gesetzgebungsarbeit der neuen Ampel-Koalition:  

  • Die beste Nachricht zuerst: Bundesfinanzminister Lindner hat Ende Januar erklärt, dass er angesichts steigender Energiepreise eine Abschaffung der EEG-Umlage schon im Sommer 2022 für denkbar hält.  

  • Am 26. Januar hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) dem Zentralverband den Gesetzentwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes übersandt, das eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 vorsieht. Der Zentralverband wird hierzu nochmals kritisch Stellung nehmen. Die Betriebe müssen jedoch realistischerweise damit rechnen, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 kommt. Unsere Bemühungen, die nicht mehr abzuwendende Erhöhung auf 2023 zu verschieben, hätten dann nur teilweise Erfolg. Immerhin konnten sich aber Teile der SPD mit ihrem Ziel, die Erhöhung möglichst kurzfristig umzusetzen, offensichtlich nicht durchsetzen. Insofern hat der Zentralverband gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden zumindest teilweise erreicht, den Mindestlohn nicht in den nächsten Monaten, sondern erst nach der bereits von der MiLo-Kommission festgelegten nächsten Erhöhungsstufe zum 1. Juli 2022 einzuführen. 

  • Das BMAS hat am 14. Januar 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie vorgelegt. Sollte der vorgelegte Entwurf so Gesetz werden, würde dies für KMU erheblichen zusätzlichen Aufwand, unnötige Bürokratie und Rechtsunsicherheit im Bereich der Gestaltung von Arbeitsverträgen verursachen. Der Zentralverband hat zu dem Entwurf bereits kritisch Stellung genommen und wird dies weiter tun. 

  • Auch die am 15. Januar 2022 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) sind nicht unbedingt ein Beispiel für die von uns von der Ampelkoalition erhoffte und dringend notwendige bessere Rechtsetzung auf Bundesebene:  
    Mit der Verordnung wurden die Definition zum Impf- und Genesenennachweis sowie die Quarantäne-Regelungen für geimpfte und genesene Personen den aktuellen Entwicklungen angepasst. Diese richten sich nun „dynamisch“ nach den durch das Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlichten Vorgaben in der jeweiligen, auf der Homepage dieser Institute veröffentlichten Fassung. Diese Vorgaben können künftig geändert werden, ohne dass ein formelles Verordnungsverfahren durchlaufen werden muss. Eine Übergangsregelung enthielt die Verordnung nicht. Vom RKI wurde dann kurzfristig eine neue Definition des Genesenenstatus auf die Homepage gesetzt, ohne dass dies angekündigt wurde. Vom Bundesgesundheitsministerium und anderen Behörden wurde die Auffassung eingenommen, dass die neue Definition nicht nur künftige, sondern auch laufende Sachverhalte erfassen. Beispiel: Ein Genesener, dessen Infektion am 15. Januar 95 Tage her war, hätte nach der bisherigen Rechtslage am 15. Januar noch fast drei Monate lang als genesen gegolten – nach der vorgenannten Verordnung und der dazu von den Behörden vertretenen Auffassung ist dagegen am 15. Januar sein Genesenenstatus entfallen! Solche kurzfristigen Änderungen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Übergangsregelung, sind rechtsstaatlich bedenklich, nicht vertrauensbildend und schaffen unnötige Probleme. Um Klarheit für die praktische Umsetzung in den Betrieben zu schaffen, sind Übergangsregelungen und klare Ankündigungsfristen notwendig. Es bedarf künftig eines Vorgehens, das rechtzeitig kommuniziert und in den Ländern mit angemessenen Übergangsfristen entsprechend umgesetzt wird. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat diese Kritik in Abstimmung mit uns an die Bundesregierung adressiert. Abgesehen davon sehen wir hier die Ankündigung von Teilen der Politik, die Entscheidungen wieder in die Parlamente zu holen, nicht verwirklicht.  

  • In einer Fragestunde im Bundestag am 26. Januar fragte der Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen (FDP) bei Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) nach, wann mit dem von der Ampelkoalition verabredeten, vom Zentralverband in den letzten Jahren unermüdlich geforderten Bürokratieentlastungsgesetz gerechnet werden kann: „Im Koalitionsvertrag haben unsere Parteien gemeinsam verabredet, dass wir ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen wollen, dass Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung vom Bürokratieaufwand entlastet. (…) Meine Frage ist: Was denken Sie: Wie schnell ist es möglich, hier über die Klimathemen hinaus ein positives Signal des Bürokratieabbaus für Bürgerinnen und Bürger, für Handwerk, Handel und Mittelstand zu geben?“ Bundesminister Habeck antwortete: „Wir wollen alle so wichtigen Gesetze in diesem Jahr verabschieden“ und wies darauf hin, dass die Verbände aufgefordert seien, Problemfälle von Bürokratie zu melden. Unser Zentralverband wird dies zum Anlass nehmen, dem Bundeswirtschaftsminister nochmals die konkreten Vorschläge des Bäckerhandwerks zum Bürokratieabbau zuzusenden.  

  • Aktuell erreichte uns der Entwurf von Änderungen der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“, die der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) im Auftrag des BMAS erarbeitet hat. Der ASTA ist aufgefordert, per schriftlicher Beschlussfassung und mit verkürzter Umlaufzeit von einer Woche bis zum 4. Februar über die erarbeiteten Änderungen zu beschließen. Der Entwurf ist „nur“ 31 Seiten lang. Vorgesehen ist auf Seite 8, dass betriebliche Maßnahmen des Infektionsschutzes unabhängig vom Impf-, Genesenen-, Sero- oder Teststatus der Beschäftigten weiter umzusetzen sind; sodann heißt es wörtlich: „Abweichungen sind erst zulässig, wenn aktuelle Erkenntnisse in den FAQ des BMAS einen Entfall von Schutzmaßnahmen begründen und dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert ist.“ Der Verweis auf die FAQ auf der Internetseite einer Behörde (in diesem Fall des BMAS), ist erneut rechtsstaatlich bedenklich. Die Abhängigkeit von der Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung ist aus unserer Sicht unnötige, überzogene Bürokratie. Abgesehen davon besteht neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes weiter fort, die Vorgaben zum Arbeitsschutz zum Thema Corona enthält. Außerdem müssen KMU weiter die jeweiligen Landesverordnungen und regionalen Allgemeinverfügungen in diesem Themenbereich beachten. Für KMU ergibt sich bei Fragen zum Arbeitsschutz in Corona-Zeiten im Ergebnis ein komplexes, sich immer wieder kurzfristig veränderndes Regelungsdickicht, das ständig neue Herausforderungen mit sich bringt. Der Zentralverband wird sich für Vereinfachungen zugunsten von KMU einsetzen.  

  • Am 1. Februar erreichte uns ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. Erneut setzt das BMAS den Verbänden eine kurze Frist und lässt damit nur wenig Zeit zur Stellungnahme. Der Entwurf beinhaltet unter anderem folgende gesetzliche Neuregelungen: 
    - Minijobs: Die Geringfügigkeitsgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung soll von 450 € auf 520 € heraufgesetzt und dynamisiert werden. 
    - Midijobs: Die Obergrenze des Übergangsbereichs soll von 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden. 
    - Ausweitung der höheren Beitragsbelastung des Arbeitgebers des Minijobbereichs auf den Midijobbereich (mit neuem Übergangsbereich zur Midijob-Obergrenze). 
    - Neuregelungen zu mindestlohnrechtlichen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten: Künftig soll bei Minijobbern der Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet und elektronisch aufbewahrt werden. 
    Der Zentralverband begrüßt die Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze. Die vom BMAS vorgesehene Ausweitung der Aufzeichnungspflichten schafft jedoch für die Betriebe neue, zusätzliche Bürokratie. Der Zentralverband wird kritisch hierzu Stellung nehmen.